PNRR Classroom | Avviso 161 del 24/06/2022
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M4C1 Investition 3.2
M4C1 Investition 3.2
M4C1 Investition 3.2
Unternehmen
Übernahme des „Schulplans 4.0“ im Rahmen der Investmentlinie 3.2 „Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Lernumgebungen und Labore” im Rahmen der Mission 4 – Komponente 1 – des nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz, finanziert von der Europäischen Union – Next Generation EU
SCHULE 4.0 NEXT GENERATION KLASSENZIMMER – LERNRÄUME
Zielgruppen: öffentliche weiterführende Schulen der ersten und zweiten Stufe.
Zweck und Ziele
Die Schulgemeinschaften des ersten und zweiten Zyklus werden physische und digitale Lernumgebungen (on-life) entwerfen und umsetzen, die durch Innovation der Räumlichkeiten, Möbel und Ausstattungen sowie durch einen tragenden Kern innovativer Pädagogik gekennzeichnet sind, um ihren effektiveren Einsatz gemäß den im nationalen und europäischen Referenzrahmen skizzierten Prinzipien zu gewährleisten. Die physische und virtuelle Transformation muss von einem Wandel in den Methoden und Techniken des Lernens und Lehrens begleitet werden.
Die Planung der Transformation bestehender Klassenräume in innovative Umgebungen erfordert die Zusammenarbeit der gesamten Schulgemeinschaft für die tatsächliche Ausübung der didaktischen und organisatorischen Autonomie der Schule. Der Schulleiter, in Zusammenarbeit mit dem digitalen Animator, dem Innovationsteam und anderen unterstützenden Fachkräften, bildet eine Projektgruppe, die die Lehrkräfte und Schüler einbezieht. Die Planung betrifft mindestens 3 grundlegende Aspekte:
Gestaltung der physischen und virtuellen Lernumgebungen;
die didaktische Planung basierend auf geeigneten innovativen Pädagogiken für die neuen Umgebungen sowie die Aktualisierung der Planungsinstrumente;
die Vorwegnahme von Begleitmaßnahmen für die effektive Nutzung der neuen Lernräume
VERTEILUNG DER RESSOURCEN AKTION 1 NEXT GENERATION KLASSENZIMMER



28. Februar 2023 Frist für die Einreichung des Projekts auf der Plattform “FUTURA”
30. Juni 2023 Frist für die Festlegung der beauftragten Lieferanten und Dienstleistungen - Bestimmung -
30. Juni 2024 Frist für die Umsetzung innovativer Lernumgebungen und Labore sowie die Inbetriebnahme der entsprechenden Ausstattungen und Geräte. Inbetriebnahme
Schuljahr 2024-2025 Inbetriebnahme und didaktische Nutzung der neuen Umgebungen und Labore
Übernahme des „Schulplans 4.0“ im Rahmen der Investmentlinie 3.2 „Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Lernumgebungen und Labore” im Rahmen der Mission 4 – Komponente 1 – des nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz, finanziert von der Europäischen Union – Next Generation EU
SCHULE 4.0 NEXT GENERATION KLASSENZIMMER – LERNRÄUME
Zielgruppen: öffentliche weiterführende Schulen der ersten und zweiten Stufe.
Zweck und Ziele
Die Schulgemeinschaften des ersten und zweiten Zyklus werden physische und digitale Lernumgebungen (on-life) entwerfen und umsetzen, die durch Innovation der Räumlichkeiten, Möbel und Ausstattungen sowie durch einen tragenden Kern innovativer Pädagogik gekennzeichnet sind, um ihren effektiveren Einsatz gemäß den im nationalen und europäischen Referenzrahmen skizzierten Prinzipien zu gewährleisten. Die physische und virtuelle Transformation muss von einem Wandel in den Methoden und Techniken des Lernens und Lehrens begleitet werden.
Die Planung der Transformation bestehender Klassenräume in innovative Umgebungen erfordert die Zusammenarbeit der gesamten Schulgemeinschaft für die tatsächliche Ausübung der didaktischen und organisatorischen Autonomie der Schule. Der Schulleiter, in Zusammenarbeit mit dem digitalen Animator, dem Innovationsteam und anderen unterstützenden Fachkräften, bildet eine Projektgruppe, die die Lehrkräfte und Schüler einbezieht. Die Planung betrifft mindestens 3 grundlegende Aspekte:
Gestaltung der physischen und virtuellen Lernumgebungen;
die didaktische Planung basierend auf geeigneten innovativen Pädagogiken für die neuen Umgebungen sowie die Aktualisierung der Planungsinstrumente;
die Vorwegnahme von Begleitmaßnahmen für die effektive Nutzung der neuen Lernräume
VERTEILUNG DER RESSOURCEN AKTION 1 NEXT GENERATION KLASSENZIMMER



28. Februar 2023 Frist für die Einreichung des Projekts auf der Plattform “FUTURA”
30. Juni 2023 Frist für die Festlegung der beauftragten Lieferanten und Dienstleistungen - Bestimmung -
30. Juni 2024 Frist für die Umsetzung innovativer Lernumgebungen und Labore sowie die Inbetriebnahme der entsprechenden Ausstattungen und Geräte. Inbetriebnahme
Schuljahr 2024-2025 Inbetriebnahme und didaktische Nutzung der neuen Umgebungen und Labore
Übernahme des „Schulplans 4.0“ im Rahmen der Investmentlinie 3.2 „Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Lernumgebungen und Labore” im Rahmen der Mission 4 – Komponente 1 – des nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz, finanziert von der Europäischen Union – Next Generation EU
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